Förderung des akademischen Berufseinstiegs

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Berlin und Brandenburg bieten finanzielle Förderungen für den akademischen Berufseinstieg an. 

Brandenburger Innovationsfachkraft:

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB die Umsetzung innovativer Maßnahmen, für die spezielle Innovationsfachkräfte eingesetzt werden sollen.

Berliner Innovationsassistent:

Das Land Berlin fördert die Beschäftigung von Universitäts- und Fachhochschulabsolventen als Innovationsassistenten. Unterstützt werden innovative Projekte, die im Rahmen qualifizierter, neu abzuschließender Beschäftigungsverhältnisse durch Absolventen von Universitäten, (Fach-)Hochschulen oder Institutionen mit gleichwertigem, staatlich anerkanntem Abschluss umgesetzt werden. Die Fördermittel für Unternehmen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse für die projektbezogene Beschäftigung vergeben. Die Zuschüsse belaufen sich auf bis zu 50% des steuerpflichtigen Bruttogehalts des/der Innovationsassistenten/-in. Die Gehaltskosten werden mit maximal 40 TEUR berücksichtigt. Dementsprechend beträgt die Förderung höchstens bis zu 20 TEUR. Die Förderdauer umfasst 12 Monate. Eine Technologieorientierung bzw. ein Technologiebezug muss im Unternehmen nachweisbar sein. Gefördert werden Universitäts-und Hochschulabsolventen, die ihren Abschluss in einer kaufmännischen- oder technologischen Wissenschaft absolviert haben. Der Innovationsassistent darf kein anderes Personal im Unternehmen ersetzen. Er muss in einer neu geschaffenen Funktion bzw. in einer neuen fachlichen Zuständigkeit beschäftigt werden.